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Ablauf und Kosten einer psychologischen Behandlung

In einem Erstgespräch besprechen wir, was Ihr Anliegen ist und wobei Sie sich Unterstützung und Hilfe wünschen. Dort klären wir auch gemeinsam, welche Behandlung für Sie sinnvoll ist. In dem Erstgespräch können Sie auch prüfen, ob die „Chemie stimmt“ und ob die Art und Weise, wie wir mit Ihnen arbeiten, für Sie hilfreich und stimmig ist.

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen.

therapieraum3Private Krankenversicherung
Abhängig von Ihrem Tarif und individuellen Versicherungsvereinbarungen werden in unterschiedlichem Maß Leistungen übernommen. Ein Anruf bei Ihrer Versicherung klärt schnell, in welchem Umfang die Kostenerstatttung für eine Psychotherapie durch Ihren Vertrag abgedeckt ist und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen. Die Verantwortung für die Beantragung der Kostenerstattung liegt bei Ihnen selbst. Wir orientieren uns bei der Abrechnung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Selbstzahler

Aus unterschiedlichen Gründen entscheiden sich Klienten, für die Beratung oder Therapie selbst zu bezahlen. Gründe dafür sind z.B. eine anstehende Verbeamtung oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung. Damit fallen Formalitäten auf dem Weg zur Bewilligung einer Therapie weg, was schnell Hilfe bei Problemen bedeuten kann. Therapeutische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Wir orientieren uns beim Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfe und Berufsgenossenschaften
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erfolgt meist nach einem ausführlichen Antrag durch den Psychotherapeuten. Bitte klären sie die nötigen Voraussetzungen mit ihrer Versicherung und lassen sie sich die Formulare zusenden.

Ausfallhonorar
Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis, das heißt der vereinbarte Termin ist ausschließlich für die betreffenden Patientin/den Patienten reserviert. Bei kurzfristigen Absagen ist eine Vergabe des Termins an andere in der Regel nicht mehr möglich. Die vereinbarte Sitzung muss daher bis spätentens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei Absagen unter 48 Stunden wird ein Ausfallhonorar in Höhe einer Sitzungsstunde fällig. Ausfallhonorare werden nicht von den Kassen übernommen und müssen selbst bezahlt werden.

Die Kosten für Supervision und Coaching werden individuell vereinbart.

 

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